Büchergeld? Lernmittelpauschale? – Schulgeld!
Am Abend des 22.04.05, einem Freitag, brannten selbst gegen 20.00 Uhr noch vereinzelt Lichter im Thüringer Landtag. Im Raum hinter diesen Lichtern diskutierten 11 Landtagsabgeordnete. Diese 11 Leute sind Mitglieder des Bildungsausschusses und debattierten gerade über das Ende der gebührenfreien Bildung in Thüringen. Leider sind 6 von 11 anwesenden Personen im Besitzt eines „C“DU-Parteibuches. Somit wurde die neu entworfene Lernmittelverordnung problemlos verabschiedet.
Kultusminister Jens Göbel behauptet, er habe „rechtzeitig mit den Betroffenen das Gespräch gesucht“. Jedoch wurde die Gebührenverordnung, von Kultusbürokraten „ThürLLVO“ getauft, trotz Einwänden der Landeselternvertretung, des Landesschulbeirates, der Landtagsopposition und der GEW durchgeboxt.
Im Verordnungstext heißt es „An den Kosten der Lernmittelfreiheit werden die Eltern und volljährigen Schüler [...] beteiligt“. Wer diesen Satz liest und brav im Deutschunterricht aufgepasst hat, bemerkt, dass sich die Verordnungsschreibbeamten im Kultusministerium eines stilistischen Mittels, nämlich des Paradoxons, bedient haben. Natürlich ist die CDU gnädig, befreit Kinder von ALGII-Empfängern von der Kostenbeteiligung und gewährt zeugungsfreudigen Eltern mit mindestens drei zu beschulenden Kindern Mengenrabatt – selbstverständlich nur auf Antrag. Wie das ganze in der Praxis realisiert wird, ist noch unklar. Der oder die gebühreneintreibende Lehrerin wird dann wahrscheinlich den zuzahlungsbefreiten Schüler vor versammelter Klasse nach dem Hartz-IV-Bescheid der Eltern fragen.
Nun wird vielleicht der ein oder andere argumentieren: „Das Büchergeld kommt doch ausschließlich den Schulen zugute.“ Kommt es aber nicht! Rund 44.000 Grundschüler ab Klasse zwei sollen pro Schuljahr 22,50 Euronen zahlen. Macht 990.000€. An Thüringer Gymnasien, Regel- und Gesamtschulen lernen ca. 171.000 Jugendliche, die sich mit jeweils 45 Euro an der Lernmittelfreiheit beteiligen sollen. 7.713.000€ nimmt das Land an diesen ein. Die „C“DU-Regierung kürzte die Ausgaben für die Lehr- und Lernmittel allerdings um drei Millionen. Die Landesregierung kassiert also doppelt soviel, wie sie weggekürzt hat.
Zum Glück wird die Gebührenverordnung nicht von allen widerstandslos hingenommen. Einige Lehrer wollen das Büchergeld gar nicht erst einsammeln. Müssen sie eigentlich auch nicht. Verwaltungstätigkeiten gehören nämlich gar nicht zum Aufgabenbereich der Lehrkräfte. Auch was passiert, wenn Schüler bzw. deren Eltern die Zahlung verweigern, ist noch nicht geklärt. Nach dem Grundsatz der Bildungsgerechtigkeit müssen diese genau wie ihre zahlenden Mitschüler weiter beschult werden.
Soll ich den Boykott wagen?
Probieren kann man's ja.
Vielleicht denken noch mehr Schüler bzw. deren Eltern genauso.
